Aircall erhebt Steuern gemäß den lokalen Vorschriften auf Grundlage der mit Ihrem Account verknüpften Rechnungsadresse. In diesem Artikel wird erläutert, wie die Mehrwertsteuer je nach Standort angewendet wird und wie Sie Ihre USt-IdNr. in Aircall verwalten.

Tipp: Sie sind nicht sicher, welche Rechnungsadresse mit Ihrem Account verknüpft ist? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechnungsadresse aktualisieren.

Frankreich

Gemäß den französischen Steuervorschriften und weil die rechtliche Adresse von Aircall in Frankreich liegt, wird für Unternehmen mit Rechnungsadressen in Frankreich eine Mehrwertsteuer von 20 % auf den Gesamtbetrag der Rechnung erhoben.

Länder der Europäischen Union

Gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie können Unternehmen mit Sitz in EU-Ländern über das Reverse-Charge-Verfahren (auch als Selbstveranlagung bezeichnet) von der Steuer befreit sein. Um diese Befreiung anzuwenden, muss Ihrem Aircall-Account eine gültige USt-IdNr. hinzugefügt werden.

Beispiele für das Format der USt-IdNr.:

  • Spanien: ESXXXXXXXXX
  • Deutschland: DEXXXXXXXXX
Achtung: Spanische USt-IdNrn. müssen mit ES beginnen. Aircall kann USt-IdNrn. ohne diese beiden Buchstaben nicht verarbeiten — dies ist für die Meldung innergemeinschaftlicher Transaktionen unter VIES (VAT Information Exchange System) erforderlich. Wenn Ihre USt-IdNr. nicht mit ES beginnt, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um das korrekte Format zu bestätigen.
Tipp: Prüfen Sie das USt-Format für Ihr Land im VIES-Portal der Europäischen Kommission.
Achtung: Nur Nutzer mit Eigentümer-Berechtigung können das Hinzufügen oder Ändern von USt-IdNrn. anfordern. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unser Supportteam.

So zeigen Sie Ihre registrierte USt-IdNr. an

Schritte:

  1. Wechseln Sie zum Tab Abrechnung.
  2. Scrollen Sie zum Ende der Seite, um den Abschnitt Abrechnungsinformationen zu finden.
  3. Dort wird Ihre USt-IdNr. angezeigt, wenn eine registriert ist.
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Nicht-EU-Länder

Für Nicht-EU-Länder wie die Schweiz und Norwegen kann eine USt-IdNr. hinzugefügt werden, wenn sie auf Ihrer Rechnungs-PDF erscheinen soll. Aircall erhebt jedoch keine Steuern für diese Länder.

Beispiele für das Format der USt-IdNr.:

  • Schweiz: CHXXXXXXXXX
  • Norwegen: NOXXXXXXXXX

Vereinigtes Königreich: Mehrwertsteuer gültig ab 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen Kunden im Vereinigten Königreich einer Mehrwertsteuer von 20 %. Aircall hat eine britische Rechtseinheit (Aircall LDT) gegründet, und alle bestehenden britischen Verträge werden auf diese Einheit übertragen. Ihr Service, Ihre Preise und Ihre Vertragsbedingungen bleiben vollständig unverändert.

Damit Ihre Rechnungen korrekt ausgestellt werden, teilen Sie Ihre britische USt-IdNr. (Format: GBXXXXXXXXX) mit, indem Sie auf die E-Mail mit dem Betreff "Your Aircall contract is moving to our new UK entity - action required" antworten oder sich an unser Billing-Supportteam wenden.

Migration zur britischen Einheit: häufige Fragen

FrageAntwort
Warum macht Aircall das?Die Eröffnung einer britischen Einheit unterstreicht Aircalls langfristiges Engagement für den britischen Markt und gewährleistet die vollständige Einhaltung lokaler Vorschriften. Sie stärkt die lokale Präsenz und gibt Ihnen einen im Vereinigten Königreich registrierten Vertragspartner.
Wirkt sich das auf meine Preise oder meinen Service aus?Nein. Ihre Preise, Ihr Abonnement und Ihr Serviceniveau bleiben vollständig unverändert. Der einzige Unterschied ist die Rechtseinheit, die auf Ihren Rechnungen genannt wird.
Wird ab dem 1. Juli Mehrwertsteuer auf meinen Rechnungen erscheinen?Ja. Rechnungen, die ab dem 1. Juli 2026 von Aircall LDT ausgestellt werden, enthalten britische Mehrwertsteuer zum Standardsatz von 20 %. Rechnungen, die vor dem 1. Juli ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen.
Werde ich mehr bezahlen?Für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen: nein. Die britische Mehrwertsteuer kann in Ihrer Umsatzsteuererklärung vollständig als Vorsteuer geltend gemacht werden. Für nicht umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen stellt der Mehrwertsteuerbetrag zusätzliche Kosten dar; wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Wie erhalte ich die Mehrwertsteuer zurück?Geben Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus Ihrer Aircall-Rechnung in Ihrer nächsten Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer an. Für die meisten Unternehmen ist dies ein routinemäßiger Vorgang, der von Ihrem Finanzteam oder Ihrer Buchhaltungssoftware abgewickelt wird.
Muss ich meine USt-IdNr. angeben?Ja. Stellen Sie sicher, dass Ihre britische USt-IdNr. (Format: GBXXXXXXXXX) in Ihrem Account aktuell ist. Antworten Sie auf die E-Mail mit dem Betreff "Your Aircall contract is moving to our new UK entity - action required" oder wenden Sie sich an unser Billing-Supportteam.
Gilt diese Änderung rückwirkend?Nein. Nur Rechnungen, die ab dem 1. Juli 2026 ausgestellt werden, weisen Aircall LDT aus. Alle früheren Rechnungen bleiben unter der bestehenden Einheit und sind nicht betroffen.
Werden alle bestehenden Verträge migriert?Ja. Alle bestehenden britischen Verträge werden zu Aircall LDT migriert. Ihr Service, Ihre Preise und Ihre Vertragsbedingungen bleiben vollständig unverändert.
Wer wird informiert?Alle Kunden im Vereinigten Königreich erhalten eine E-Mail mit dem Betreff "Your Aircall contract is moving to our new UK entity - action required". Sie können direkt darauf antworten.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?Bei Fragen zur Abrechnung oder Rechnungsstellung wenden Sie sich an unser Billing-Supportteam, indem Sie auf die E-Mail mit dem Betreff "Your Aircall contract is moving to our new UK entity - action required" antworten oder über das Support-Portal.

Beantragung einer britischen Mehrwertsteuerbefreiung

Wenn Ihr Unternehmen Anspruch auf eine britische Mehrwertsteuerbefreiung hat, wenden Sie sich an unser Supportteam, damit diese auf Ihren Account angewendet wird. Zwei Arten von Befreiung werden akzeptiert:

  • Befreit aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit (zum Beispiel: Finanzdienstleistungen, Versicherungen, medizinische Behandlungen oder Bildung). Es ist keine HMRC-Dokumentation erforderlich; informieren Sie uns unter Bestätigung Ihres Sektors.
Hinweis: Gebühren für Privatschulen sind ausdrücklich von der Bildungsbefreiung ausgeschlossen.
  • Nullsteuersatz-Erleichterung (zum Beispiel: Wohltätigkeitsorganisationen). Vom HMRC formell gewährte Mehrwertsteuererleichterung. Sie müssen offizielle HMRC-Dokumentation vorlegen, die Ihren Erleichterungsstatus bestätigt, bevor die Befreiung angewendet werden kann. Prüfen Sie auf GOV.UK, ob Ihre Organisation berechtigt ist und wie Sie den Antrag stellen.
Hinweis: Um eine Mehrwertsteuerbefreiung zu beantragen, wenden Sie sich an unser Supportteam und wählen Sie: Abrechnungsinformationen aktualisieren > Ich möchte die Mehrwertsteuer auf meiner Rechnung hinzufügen/aktualisieren.

FAQs

Wo kann ich meine Steuern und Provisionen einsehen?

  1. In Ihrem Aircall Dashboard > Tab Abrechnung.
  2. Gehen Sie zum Abschnitt Rechnungen.
  3. Öffnen Sie die Rechnung, die Sie ansehen möchten.
  4. Scrollen Sie unten auf der Rechnung zum Abschnitt Gesamt, um eine detaillierte Aufschlüsselung der Steuern und der angewendeten Prozentsätze zu sehen.

Wie bestimmt Aircall meine Steuerschuld?

Ihr Steuerprofil wird durch die Rechnungsadresse Ihres Unternehmens bestimmt. Sie können dies in der oberen rechten Ecke Ihrer Rechnungs-PDF überprüfen.

Ich habe vorher keine Steuern gezahlt. Warum muss ich jetzt zahlen?

Aircall überprüft regelmäßig seine Verpflichtungen zur Steuererhebung und Compliance. Wenn neue regulatorische oder steuerliche Anforderungen gelten, aktualisiert Aircall seine Prozesse, um die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen.

Wie kann ich die USt-IdNr. in meinem Account ändern?

Um Ihre USt-IdNr. zu aktualisieren, wenden Sie sich an unser Supportteam, indem Sie eine Anfrage einreichen und Folgendes auswählen: Abrechnungsinformationen aktualisieren > Ich möchte die Mehrwertsteuer auf meiner Rechnung hinzufügen/aktualisieren.