Wenn Sie Aircall nutzen, um ausgehende Anrufe an Verbraucher in den Niederlanden zu tätigen, könnte eine am 1. Juli 2026 wirksam werdende gesetzliche Änderung Ihre Arbeitsweise beeinflussen. Dieser Artikel erklärt, was sich ändert, wen es betrifft und was Sie tun können, um konform zu bleiben.
Achtung: Ab dem 1. Juli 2026 erfordert jeder ausgehende kommerzielle Anruf bei einem Verbraucher in den Niederlanden eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung, auch wenn diese Person Ihr aktueller oder ehemaliger Kunde ist.
Was sich ändert
Die niederländische Regierung ändert Artikel 11.7 des Telekommunikationsgesetzes (Telecommunicatiewet), um die Ausnahme der „weichen Einwilligung“ (soft opt-in) zu entfernen. Diese Ausnahme erlaubt es Unternehmen derzeit, bestehende oder ehemalige Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung anzurufen. Nach Wegfall dieser Ausnahme gilt sie nicht mehr.
Die Änderung wurde durch Artikel 7.8 des niederländischen Energiewirtschaftsgesetzes (Energiewet) umgesetzt und durch einen königlichen Erlass im Staatsblad 2025, 89 bestätigt.
Wen das betrifft
Dies gilt für jede Organisation, die ausgehende Telemarketing-Anrufe an Verbraucher oder Einzelunternehmer (zzp'ers) in den Niederlanden tätigt, branchenübergreifend.
Die Niederländische Behörde für Verbraucher & Märkte (ACM) betont die Kettenverantwortung: Selbst wenn Sie Drittagenturen beauftragen, Anrufe in Ihrem Auftrag zu tätigen, bleibt Ihr Unternehmen als Anbieter des Angebots verantwortlich.
Hinweis: Eine enge Ausnahme bleibt für Wohltätigkeitsorganisationen, bestimmte Lotterien sowie Zeitungs- oder Zeitschriftenverlage bestehen, die unter den bestehenden Bedingungen weiterhin die weiche Einwilligung nutzen dürfen.
Wie eine gültige Einwilligung aussieht
Die Einwilligung muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen: freiwillig, spezifisch, informiert und aktiv angezeigt. In der Praxis bedeutet das:
- Keine vorab angekreuzten Einwilligungsfelder.
- Keine Einwilligung, die in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist.
- Keine Annahmen basierend auf einem vorherigen Kauf.
Sie müssen nachweisen können, mit zeitgestempelten Aufzeichnungen und Prüfpfaden, dass jeder Kontakt vor dem Anruf eine gültige Einwilligung gegeben hat.
Hinweis: Ein kommerzielles Angebot während eines ausgehenden Serviceanrufs gilt als Telemarketing und erfordert eine Einwilligung. Die ACM hat jedoch angedeutet, dass ein relevantes Angebot während eines eingehenden Serviceanrufs, der vom Kunden initiiert wurde, weiterhin zulässig sein könnte.
Durchsetzung
Die ACM prüft seit Mitte 2025 Telekommunikations- und Energieunternehmen und wird im August 2026 eine neue Runde von Informationsanfragen starten, um die Einhaltung zu überprüfen. Nicht-Einhaltung kann zu Anordnungen mit wiederkehrenden Zwangsgeldern und in manchen Fällen zu Bußgeldern führen.
Best Practices für die Einhaltung
- Stellen Sie sicher, dass Sie für jeden niederländischen Kontakt, den Sie nach dem 1. Juli 2026 anrufen wollen, eine ausdrückliche, nachweisbare Einwilligung haben.
- Trennen Sie die Telemarketing-Einwilligung von anderen Genehmigungen in Ihren Anmelde- oder Onboarding-Prozessen.
- Bewahren Sie zeitgestempelte Einwilligungsnachweise auf. Die Beweislast liegt bei Ihnen.
- Überprüfen Sie Ihre Gesprächsskripte, um sicherzustellen, dass ausgehende Serviceanrufe nicht in unerwünschte Verkaufsgespräche abgleiten.
- Ermöglichen Sie es Kontakten, sich einfach abzumelden, z. B. über Ihre Website, das Kundenportal oder Bestätigungsnachrichten.
Tipp: Konsultieren Sie Ihr Rechts- oder Compliance-Team, um zu bewerten, wie diese Änderungen auf Ihren spezifischen Anwendungsfall zutreffen.